Der Kerngedanke
des Künstlergemeinschaftsrechts:
Begreift
man die gesamte Künstlerschaft als ein von Generation zu Generation
vererbtes Unternehmen, ist dieser Betrieb durchaus finanziell
imstande, sich selbst zu tragen, zu erhalten - sofern ein
angemessener Teil des erwirtschafteten Gewinns in Forschung und
Entwicklung reinvestiert wird.
|
|
Generationenvertrag
Man
stelle sich vor: Heute lebende und schaffende Künstler erfahren
Unterstützung aus den Gewinnen, die bei der Verwertung gemeinfreier
Werke entstehen, was üblicherweise 70 Jahre nach dem Tode der Künstlerin,
des Künstlers der Fall ist. Durch diese
besondere
Form des Generationenvertrages
könnte
sichergestellt werden, dass heute, unter für die Schaffenden
humanen Arbeitsbedingungen, Werke entstehen, die nachfolgenden
Generationen sowohl den Kunst- und Kulturgenuss ermöglichen, als
auch die dann lebenden Kreativen zu unterstützen.
|
|
Vom 20. bis 25. Mai
2001
war ich zusammen
mit 16 Kolleginnen und Kollegen (IG Medien, resp. ver.di)
verschiedener Sparten in
Hörste zusammen, um über das Künstlergemeinschaftsrecht (KGR)
mich zu informieren, auszutauschen, das Thema mit öffentlicher
Wirkung künstlerisch wie sachlich-informativ darzustellen.
Eine
unglaublich fruchtbare Atmosphäre herrschte im Teutoburger Wald bei
herrlichstem Maienwetter. Es wurde diskutiert und dargestellt,
fotografiert, gefilmt und musiziert, Recherche betrieben und eine
Resolution verfasst, ein Webauftritt gestaltet, ein aus
ver.di-Prospekten gebastelter Würfel in einer nahegelegenen
Sandgrube arrangiert, Comics ge- und digital aufgezeichnet. Erstellt
wurden Materialien für eine Website, einen Prospekt, eine
Filmdokumentation, eine CD und ein Konzept für weitere Aktionen
für das KGR.
Klaus-Dieter Regenbrecht, Hörste 24.5.2001 |
|