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Thema Sozialversicherungspflicht

 
 

Die beiden wichtigsten Links für wirklich aktuelle Info:
http://www.kuenstlersozialkasse.de und Deutsche Rentenversicherung

Hier der nicht mehr ganz aktuelle Stand, ein paar Fakten und Zahlen.
(dieser Kommentar datiert aus dem Jahr 2002):

Bis zum 30. September 2001 konnten sich selbständige Dozenten unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht dauerhaft befreien lassen.
(Ich habe den Antrag gestellt; ich bin also von der Versicherungspflicht befreit, Anm. KDR Juni 2002)

Die Künstlersozialkasse stellt von sich aus fest, ob eine Versicherungspflicht besteht. Im positiven Fall meldet man am Ende eines Jahres das zu erwartende Einkommen des kommenden Kalenderjahres. Dann legt die KSK die Beitragshöhe für Kranken- und Rentenversicherung fest. Das sind für den Versicherten die jeweils halben Sätze auf das erwartete Netto-Einkommen, die andere Hälfte (sozusagen der Arbeitgeber-Anteil) wird von der KSK übernommen und über die Verlage, VG Wort usw. finanziert.

Auch die Bundesanstalt für Angestellte stellt von sich aus fest, ob eine Versicherungspflicht besteht oder nicht. Das Gesetz, nach dem selbständige Dozenten pflichtversichert sind (gilt nur für die Rentenversicherung!), stammt aus dem Jahre 1920 und war Jahrzehnte lang vergessen, bis jemand auf die geniale Idee kam, dass man so die Rentenkasse auffüllen konnte. Hier zahlt der Versicherungspflichtige den vollen Rentensatz (derzeit knapp 20%) auf das Brutto-Einkommen. Selbständige Dozenten sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung(spflicht).

Ein Beispiel: Nehmen wir an, ein in der KSK kranken- und rentenversicherter Künstler verdient nebenbei als selbständiger Dozent 750 Euro im Monat. Davon bleiben ihm nach Abzug von Einkommenssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag gut 400 Euro. Stellt nun die KSK fest, dass keine Versicherungspflicht besteht (weil die Nebeneinnahmen zu hoch sind), die BFA dagegen ihren Beitrag zur Rentenversicherung einzieht, der Betroffene zudem eine private Krankenversicherung abschließen muss, blieben von den 750 Euro schon nichts mehr übrig. Selbst wenn die BFA auf den Regelsatz verzichtet und statt dessen knapp 20 % vom Brutto-Einkommen zur Rentenversicherung einzieht, bleibt nicht genug übrig, um Einkommens-, Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag zu zahlen.

 

Noch ein Beispiel: Nehmen wir an, ein selbständiger Dozent verdient durchschnittlich 2.500 Euro im Monat. Dafür muss er/sie verdammt viel rödeln, denn in den Ferienmonaten (April, Juni, Juli August, Oktober, Dezember) reduzieren sich die Einnahmen teilweise bis auf Null. Er zahlt 19,3 % in die Rentenkasse (Pflicht), mindestens 11% Krankenkasse, rund 40 % Einkommenssteuer (je nach Steuerklasse), Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag. Damit ist er bei über 70 % Abgaben. Das heißt, von seinen 2.500 bleiben ihm nicht einmal 750 Euro. Davon wird er wahrscheinlich ein Auto unterhalten müssen, da er/sie an verschiedenen Bildungseinrichtungen zu sehr unterschiedlichen Zeiten eingesetzt wird. Nach betriebswirtschaftlichen Überlegungen müsste man eigentlich den Schluss ziehen, statt abends noch an der VHS zu unterrichten, wäre es sinnvoller, morgens zur Arge zu gehen und abends in die Kneipe. Die Chance, in eine ausweglose Schuldenfalle zu geraten, wäre jedenfalls geringer.

 

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