Die beiden
wichtigsten Links für wirklich aktuelle Info:
http://www.kuenstlersozialkasse.de und Deutsche Rentenversicherung
Hier der nicht mehr ganz aktuelle Stand, ein
paar Fakten und Zahlen.
(dieser Kommentar datiert aus dem Jahr
2002): |
Bis zum 30. September
2001 konnten sich selbständige Dozenten unter bestimmten Voraussetzungen von der
Versicherungspflicht dauerhaft befreien lassen.
(Ich habe den Antrag
gestellt; ich bin also von der Versicherungspflicht befreit, Anm. KDR Juni
2002) |
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Die Künstlersozialkasse stellt von sich aus fest, ob eine
Versicherungspflicht besteht. Im positiven Fall meldet man am Ende eines Jahres
das zu erwartende Einkommen des kommenden Kalenderjahres. Dann legt die KSK die
Beitragshöhe für Kranken- und Rentenversicherung fest. Das sind für den
Versicherten die jeweils halben Sätze auf das erwartete Netto-Einkommen, die
andere Hälfte (sozusagen der Arbeitgeber-Anteil) wird von der KSK übernommen und
über die Verlage, VG Wort usw. finanziert.
Auch die Bundesanstalt
für Angestellte stellt von sich aus fest, ob eine Versicherungspflicht
besteht oder nicht. Das Gesetz, nach dem selbständige Dozenten pflichtversichert
sind (gilt nur für die Rentenversicherung!), stammt aus dem Jahre 1920 und war
Jahrzehnte lang vergessen, bis jemand auf die geniale Idee kam, dass man so die
Rentenkasse auffüllen konnte. Hier zahlt der Versicherungspflichtige den vollen
Rentensatz (derzeit knapp 20%) auf das Brutto-Einkommen. Selbständige Dozenten
sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung(spflicht).
Ein Beispiel: Nehmen
wir an, ein in der KSK kranken- und rentenversicherter Künstler verdient
nebenbei als selbständiger Dozent 750 Euro im Monat. Davon bleiben ihm nach
Abzug von Einkommenssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag gut 400 Euro.
Stellt nun die KSK fest, dass keine Versicherungspflicht besteht (weil die
Nebeneinnahmen zu hoch sind), die BFA dagegen ihren Beitrag zur
Rentenversicherung einzieht, der Betroffene zudem eine private
Krankenversicherung abschließen muss, blieben von den 750 Euro schon nichts mehr
übrig. Selbst wenn die BFA auf den Regelsatz verzichtet und statt dessen knapp
20 % vom Brutto-Einkommen zur Rentenversicherung einzieht, bleibt nicht genug
übrig, um Einkommens-, Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag zu
zahlen.
Noch ein Beispiel: Nehmen wir an, ein selbständiger Dozent verdient durchschnittlich 2.500 Euro im
Monat. Dafür muss er/sie verdammt viel rödeln, denn in den Ferienmonaten (April,
Juni, Juli August, Oktober, Dezember) reduzieren sich die Einnahmen teilweise
bis auf Null. Er zahlt 19,3 % in die Rentenkasse (Pflicht), mindestens 11%
Krankenkasse, rund 40 % Einkommenssteuer (je nach Steuerklasse), Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag. Damit ist er bei über 70 % Abgaben. Das heißt, von seinen
2.500 bleiben ihm nicht einmal 750 Euro. Davon wird er wahrscheinlich ein Auto
unterhalten müssen, da er/sie an verschiedenen Bildungseinrichtungen zu sehr
unterschiedlichen Zeiten eingesetzt wird. Nach betriebswirtschaftlichen
Überlegungen müsste man eigentlich den Schluss ziehen, statt abends noch an der
VHS zu unterrichten, wäre es sinnvoller, morgens zur Arge zu gehen und
abends in die Kneipe. Die Chance, in eine ausweglose Schuldenfalle zu geraten,
wäre jedenfalls geringer.
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